Veloverkehr

VWG – Veloweggesetz

Neues Veloweggesetz (VWG) ab 1.1.2023 – Hier kannst du dich schlau machen:

Das neue Veloweggesetz : https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2022/706/de

Zusammenfassung von Pro Velo Schweiz:

Der nachfolgende Link zu einem Webinar der „Velokonferenz“, eignet sich auch als Einstieg zum neuen Veloweggesetz, das ab dem 1.1.2023 in Kraft tritt: https://www.velokonferenz.ch/de/veranstaltungen/webinare/w2022-2

Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat auch eine neue Vollzugshilfe erarbeitet. Denn Umfragen ergaben, dass für die StimmbürgerInnen zu einem attraktiven und sicheren Velowegnetz gehört, dass die verschiedenen Verkehrsträger möglichst getrennt unterwegs sein können- also dass Velo-, Fuss- und MIVerkehr entflochten werden. Um die neuen Standards schweizweit möglichst harmonisch umzusetzen, gibt es die Vollzugshilfe. Und ebenfalls von der ASTRA gibt es eine umfangreiche Anleitung für Planende, wie Kreuzungen auch den Bedürfnissen der Velofahrenden gestaltet werden können.

Kontinuierlich sind wir Menschen dabei, unsre Lebensräume zu gestalten und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen und alles ist in einem steten Wandel. Auch die Mobilitätsanforderungen ändern sich und auch müssen bestehende Infrastrukturen zyklisch saniert werden. Der 2014 gebildete->

„Kompetenzbereich Fuss- und Veloverkehr – KB FVV“

( Abteilung Verkehr in der Sektion Verkehrsplanung)

hat das Ziel, das Thema Fuss-und Veloverkehr zu stärken. Dabei unterstützt der KB FVV Gemeinden, Regionen und kantonale Stellen bei der Umsetzung der Massnahmen. Hierbei ist der Fuss-und Veloverkehr ein gleichberechtigter Teil im Gesamtverkehr und entsprechend zu fördern. Eine Aufgabe ist auch die Optimierung der Schnittstellen anderer Verkehrsträger.

Seit Anfang 2024 unterstützen nun drei erfahrene Verkehrsplaner*innen die Behörden- Fabian Hausherr neu im Boot und somit wurde der KB FVV um 80 Stellenprozent gestärkt.

Kontakt: verkehr.aargau(-ät)ag.ch

Auch für uns als Pro Velo Regionalverband ist diese kantonale Fachstelle eine Anlaufstelle, um z.B. abzuklären, ob bei einem Bau-und Planungsprojekt die Veloinfrastukturstandards optimal und vorschriftsgemäss eingehalten werden. Und ob u.U. koordinative Prozesse zwischen kantonalen, regionalen und kommunalen Bauvorhaben ausreichend stattfinden.

Weiteres vom Kanton : Fuss- und Veloverkehr Kanton Aargau

Wenn du etwas zum Veloverkehr in der Region Baden besprechen möchtest,

scheue Dich nicht unseren Präsidenten zu kontaktieren. Er freut sich auf ein konstruktives Gespräch mit Dir. Wir sind zuständig für den Veloverkehr im Bezirk Baden und den Bezirk Zurzach.

jürg meier vizepräsident
Jürg Meier Präsident (076) 462 37 76 ist für Veloverkehr Bezirk Baden und Zurzach verantwortlich

Doch lieber schriftlich? Wir freuen uns über Deine Zeilen:

    Veloverkehr 1951 Brugger Strasse in Baden
    Veloverkehr 1951 Brugger Strasse in Baden (Bild Historisches Museum Baden)

    Alle Aargauer Regionalverbände sind unter dem Dach des Kantonalen Verbands „Region Aargau“ https://pro-velo-ag.ch/

    Oder hier direkt gewünschte region anklicken: