Vereinsstatuten

Wir überarbeiten unsere Statuen bei einem Vorstandswechsel, bei einem Mitgliederbeitragswechsel und wenn ein Punkt veraltet ist.

Eine Änderung muss fristgerecht und schriftlich beantragt werden (mind. 30Tage vor der Generalversammlung (GV), dem obersten Organ von Pro Velo Region Baden und bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Zur GV muss ebenfalls mind. 30Tage vor dem Termin schriftlich eingeladen werden.

An der GV 2023 wurde die beantragte Anpassung (siehe https://www.provelobaden.ch/gv/) der Statuten von den Stimmberechtigten angenommen. Insb. Art. 3 wurde geändert, sodass alle E-bikes mit Muskelunterstützung einbezogen werden.

Im 2021 gab es Anpassungen, aber lesen Sie selber :

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Wir freuen uns auf Deine Rückmeldung !

    Übrigens können alle Mitgliederbeiträge und Spenden an Pro Velo Region Baden bei den Steuern abgezogen werden.