Ab 1.1.2023 ist das neue Veloweggesetz (VWG) in Kraft

Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz) / Art. 88 Bundesverfassung

Das Veloweggesetz als Meilenstein

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Veloweggesetz (VWG) in Kraft. Es ist ein Meilenstein für die Förderung des Velos in der ganzen Schweiz. Es stützt sich auf Artikel 88 der Bundesverfassung, der im Jahre 2018 von Volk und Ständen deutlich angenommen wurde. Bund und Kantone müssen bis Ende 2043 auf ihren Strassen ein Velowegnetz planen und bauen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass in der Schweiz alle Altersgruppen sicher und attraktiv Velo fahren können. Pro Velo und ihre Regionalverbände setzen sich dafür ein, dass Bund und Kantone diese Aufgaben in der nötigen Qualität und Zeit erfüllen werden.

https://www.pro-velo.ch/de/themen/velopolitik/veloweggesetz